Finanzielle Vorsorge:
Zum 1. Januar 2004 sind auch die restlichen Sterbegelder von den Krankenkassen der Gesundheitsreform zum Opfer gefallen. Früher war es selbstverständlich, dass jeder schon in jungen Jahren mit dem Abschluss einer Sterbeversicherung den finanziellen Belastungen seiner Familie vorbeugte. Heute sind solche Versicherungen wieder wichtiger Bestandteil der Bestattungsfinanzierung geworden. Viele Versicherungsgesellschaften haben sich auf die Veränderungen durch die Gesundheitsreform eingestellt und bieten Sterbevorsorgeversicherungen an, wobei bei einigen Gesellschaften auch ein relativ hohes Eintrittsalter möglich ist - ohne Gesundheitsprüfung.
Die Vorsorgeversicherung wird üblicherweise mit monatlichen Zahlungen, die sehr stark vom Eintrittsalter und auch vom Geschlecht abhängig sind, oder auf Wunsch auch mit einer Einmalzahlung bedient.
Die Beitragszahlungsdauer beträgt meist 25 Jahre, danach beitragsfrei, bzw. ab Eintrittsalter 60 bis zum 85. Lebensjahr, dann mit entsprechend höheren Monatsbeiträgen. Im ersten Versicherungsjahr (bei einigen Gesellschaften länger) würde nur eine anteilige Versicherungssumme ausgezahlt werden, bei Suizid beträgt die Sperrfrist meist 3 Jahre.
Eine Vorsorgeregelung, die Ihre Wünsche respektiert und die Finanzierung sichert können wir durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband des deutschen Bestattungsgewerbes über den Gruppenvertrag des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur mit der Nürnberger Versicherung anbieten. Wichtig ist dabei auch, dass durch diese Form der Absicherung auch ein Zugriff durch Ämter auf Ihre angemessen zweckgebunden Vorsorggelder praktisch nicht möglich ist.
![]() |
||
![]() ![]() |
||